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Verstöße gegen die Beurteilungsrichtlinien?

Geschrieben am 13. November 2014 Von Norman Brykczynski Veröffentlicht unter Allgemein

141113_mi_beurtBerlin – Nach uns vorliegenden Informationen hat die Bundespolizeidirektion Berlin in das Recht auf unabhängige und weisungsfreie Beurteilungen Einfluss genommen.

Im Rahmen von Notenkonferenzen durch die Erstbeurteiler erstellte Notenlisten für die Beurteilungen mit Stichtag 01.10.2014 wurden durch die Bundespolizeidirektion Berlin zum Teil abgesenkt und mit dem Hinweis auf die durchzuführende Absenkung zurückgesandt.

Will der Erstbeurteiler an seiner Bewertung festhalten, so ist durch diesen eine gesonderte Begründung zu erstellen und der Bundespolizeidirektion Berlin vorzulegen.

Dies verstößt ganz klar gegen die aktuell gültige Beurteilungsrichtlinie!

Im Rahmen einer Teilpersonalversammlung am 12. November 2014 wurde die Leiterin des Stabsbereiches 3, Frau LtdRD’in Tiek, in ihrer Eigenschaft als Vertreterin der Dienststellenleitung, durch Erstbeurteiler auf diesen Missstand hingewiesen.

Gegenüber den anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verneinte Frau Tiek, dass es diese Anweisung zur pauschalen Absenkung nach einer Beförderung oder beförderungsgleichen Maßnahmen gibt. Die Erst- und Zweitbeurteiler müssten nur die geltenden Quotierungen beachten.

Wir weisen aus diesem Anlass nochmals darauf hin:

♦  Jeder Erstbeurteiler hat unabhängig und weisungsfrei zu beurteilen!

♦  Richtwerte gibt es nur für die Note 9 mit 10 % und die Note 8 mit 20 % aller Mitarbeiter der jeweiligen Vergleichsgruppe,
weitere Einschränkungen sind unzulässig!

♦  Eine Festlegung von pauschalen Absenkungen verstößt gegen die Beurteilungsrichtlinie!

♦  Festlegungen zur gesonderten Begründung bei Notensprüngen o.ä. verstoßen gegen die Beurteilungsrichtlinie!

Wir fordern die Leitung der Bundespolizeidirektion Berlin auf, diese Umstände gegenüber den Erst- und Zweitbeurteilern nochmals darzustellen und ggf. bereits durchgeführte Absenkungen rückgängig zu machen!!!

Im Servicebereich und hier gibt’s diesen Artikel zum Download

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