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Tarif

wichtige Informationen für unsere Tarifbeschäftigten

 

 

Tarifbeauftragte des Bezirksverbandes
Berlin/Brandenburg der
DPolG Bundespolizeigewerkschaft

Regina Tews

(zgl. Vorsitzende des GPR der BPOLD Berlin)

Kontakt: Email schreiben

 

Aktuelle Informationen

 

Die Entgeltordnung TVöD Bund

Schreiben des Bundestarifbeauftragten der DPolG Bundespolizeigewerkschaft zur neuen Entgeltordnung
Tarifvertrag – Entgeltordnung Bund vom 05.09.2013
Entgeltordnung Bund Änderungs-TV Nr. 7 zum TVÜ-Bund
Entgeltordnung Bund Änderungs-TV Nr. 9 zum TVöD
Entgeltordnung Bund Änderungs-TV Nr. 16 zum TVöD BT-V

Abschluss der Redaktionsverhandlungen über eine neue Entgeltordnung Bund

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

nachdem die Gewerkschaften mit dem Bund am 5. September 2013 eine Einigung in den Tarifverhandlungen über eine neue Entgeltordnung zum TVöD erzielt haben, wurden die Redaktionsverhandlungen am 10. Februar 2014 abgeschlossen.
Darüber informierte der dbb Geschäftsbereich mit einer Information am 11.02.2014. In den Redaktionsverhandlungen wurden die notwendigen Tarifvertragstexte erarbeitet.

Der dbb wird ein Tacheles Spezial herausgeben, in dem sowohl die Änderungstarifverträge (TVöD, TVöD BT-V, TVÜ-Bund) als auch der Text des Tarifvertrages über die Entgeltordnung des Bundes inklusive der Anlage 1 veröffentlicht werden.

Sobald uns die Tariftexte vorliegen werden wir diese an die Mitglieder der DPolG Bundespolizeigewerkschaft weiterleiten und über die Inhalte informieren.

Für Fragen stehen ich Euch gern zur Verfügung!

Ich bitte aber um etwas Geduld, da wir die Tariftexte nach deren Veröffentlichung zunächst durcharbeiten müssen.

Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen über eine neue Entgeltordnung

Mit Rundschreiben des BMI, D5-31003/1#20 vom 12. September 2013 wurde über die Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen über eine neue Entgeltordnung informiert.

Diese Entgeltordnung soll zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Wesentliche Bestandteile der Tarifeinigung sind:
–       neue Eingruppierungsvorschriften TVöD
–       Änderungen der Entgelttabelle TVöD
–       Höhergruppierung und Stufenzuordnung
–       Reform der Leistungsbezahlung

Die zentralen Eingruppierungsgrundsätze für den Bund sollen in den bisher nicht besetzten §§ 12 und 13 TVöD geregelt werden. Weiterhin sollen die bisherigen Auslegungs- und Rechtssprechungsgrundsätze herangezogen werden können, da die früheren Regelungen der §§ 22 und 23 BAT inhaltlich übernommen werden sollen… mehr lesen

Rundschreiben des BMI

Wer hat schon Geld zu verschenken?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2013 (Bund) vom 1. Juli 2013 beinhaltet die einmalige Zahlung in Höhe von 300 Euro wegen Fehlen der Entgeltordnung zum TVöD.

Anspruch hat der Tarifbeschäftigte,

– deren Arbeitsverhältnis zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 31. Dezember 2012 begonnen hat und die am 31. Dezember 2012 in den Entgeltgruppen 2 bis 8 eingruppiert waren;

– denen als übergeleitete Beschäftigte zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 31. Dezember 2012 eine andere Tätigkeit übertragen wurde, die zu einer neuen Eingruppierung (Entgeltgruppe 2 bis 8) geführt hat;

– dessen Arbeitsverhältnis in der Zeit vom 1. Januar 2013 bis 1. Juli 2013    n e u    begonnen hat, und die Voraussetzungen eines Tätigkeitsmerkmals erfüllt, das einen Aufstieg nach einer Dauer von längstens einem Jahr vorsieht.

Findest ihr euch in den Anstrichen wieder? Dann nutzt beiliegenden Link und stellt euren Antrag, (vergesst nicht ihn zu unterschreiben) und sendet ihn an das Bundesverwaltungsamt.

 

Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung vom 1. Juli 2013

Musterantrag auf Pauschalzahlung

 

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