Getreu unserem Motto „Nicht nur meckern sondern gemeinsam an Lösungen arbeiten“ haben wir aus Anlass der aktuellen und kommenden Abordnungen sowie weiterer aktueller Themen am 17. März ein gemeinsames Gespräch mit Präsident Striethörster geführt.
Wie bereits berichtet wird das Abordnungskontingent anlässlich der Migrationslage reduziert, jedoch kommen zeitgleich neue Abordnungen nach München und Frankfurt/Main auf unsere Kolleginnen und Kollegen zu. Anhand aktueller Zahlen und Beispiele haben wir im Gespräch dargelegt, welche Konsequenzen die Erhöhung und ausschließliche Verteilung der Kontingentsgestellung auf die Grenzinspektionen hat.
Aus unserer Sicht sind die geplanten Abordnungskontingente für die Kolleginnen und Kollegen nicht mehr zu leisten!
Wir haben mehrere Möglichkeiten dargestellt, die aus unserer Sicht eine sozialverträglichere Lösung und Verteilung der Lasten bedeuten. Präsident Striethörster hat eine umfassende Prüfung der Vorschläge zugesagt und zwischenzeitlich auch in Auftrag gegeben. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen der Abordnungen in andere Direktionen ist unsere Direktionsleitung jedoch nicht weisungsbefugt und steht dazu im Kontakt zum Bundespolizeipräsidium.
Auch wir haben die entsprechenden Forderungen durch unseren Bundesvorsitzenden Ernst G. Walter an den Präsidenten der Bundespolizei herantragen lassen.
Nun müssen Potsdam und Berlin zeigen, ob die Wörter Mitarbeiterorientierung, Solidarität, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Sozialverträglichkeit nur noch Worthülsen sind oder sich im eigenen Handeln auch wiederfinden lassen.
Unsere Kolleginnen und Kollegen, die in den letzten Monaten in der Einsatzform der Alarmzüge oder aus den Dienstgruppen zur Einsatzbewältigung besonderer Einsatzlagen herangezogen worden, haben zuletzt etwas die Fürsorge des Dienstherren vermisst. Nach Neufassung der „Bestimmungen zur Unterbringung und Verpflegung der Bundespolizei bei Einsätzen“ zum 1.Dezember 2015 mehrten sich die Stimmen, die sich in der Anwendung nicht berücksichtigt fühlten. Es mag für manche nur eine Kleinigkeit sein, aber aus unserer Sicht eine wichtige.
Präsident Striethörster hat zugesagt, dass künftig im Sinne aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Möglichkeiten der Einsatzverpflegung gem. Punkt 3.3 der o.g. Bestimmungen Gebrauch gemacht werden soll.